Beitragsordnung des ColumbaPalumbus e.V.
→ aktuelle Fassung: beschlossen in der Mitgliederversammlung vom 13.05.2016
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sieregelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des ColumbaPalumbus e.V. geändert werden.
§ 2 Beiträge
- Der Beitrag kann in beliebiger Höhe gezahlt werden, es ist jedoch ein Mindestbeitrag in der Höhe der jeweiligen Beitragsklasse zu entrichten.
- Die ermäßigte Beitragsform „kleine Mitgliedschaft“ kann vom Mitglied selbständig ausgewählt werden. Es ist kein Nachweis erforderlich. Empfohlen ist diese Beitragsklasse für Schüler_innen, Azubis, Studierende, Freiwilligendienstleistende, Empfänger_innen von ALG II oder Sozialhilfe, schwerbehinderte Menschen, Rentner_innen.
- Um die Beitragsklasse zu wechseln, ist ein unterzeichnetes Informationsschreiben an den Vorstand des ColumbaPalumbus e.V. auszuhändigen. Der Wechsel muss jedoch nicht begründet werden.
- Ist das Mitglied mit der Zahlung der Beiträge im Rückstand, werden bei Mahnungen des ColumbaPalumbus e.V. an das Mitglied Mahngebühren in Höhe von 2,50 € pro Mahnung erhoben.
§ 3 Beitragsklassen
- ordentliche Mitglieder können zwischen der „großen Mitgliedschaft“ mit dem regulären Beitrag von 6 €/Monat (72 € Jahresbeitrag) und der „kleinen Mitgliedschaft“ mit dem verringerten Beitrag von 3 €/Monat (36 € Jahresbeitrag) wählen.
- Fördermitglieder können monatlich oder jährlich einen frei gewählten Beitrag entrichten, jedoch mindestens 5 € im Monat bzw. 60 € im Jahr.
§ 4 Zahlungsverkehr
- Das Mitglied wählt zwischen monatlicher (jeweils zum 15. des Monats) oder jährlicher (zum 15.1. des Jahres) Beitragszahlung.
- Das Mitglied wählt zwischen SEPA-Lastschriftmandat oder dem selbständigen Einrichten eines Dauerauftrags aus.
- Im Beitrittsjahr ist bei jährlicher Zahlungsweise der Erstbeitrag entsprechend der im Jahr verbleibenden Monate per einmaliger Überweisung zu entrichten.
- Die Beiträge sind auf das Vereinskonto des ColumbaPalumbus e.V. zu entrichten:
Ostsächsische Sparkasse Dresden
IBAN: DE37 8505 0300 0221 0671 91
BIC: OSDDDE81xxx
§ 5 Beginn der Mitgliedschaft und Beitragszahlung
- Die Mitgliedschaft beginnt mit der bestätigenden Mitteilung des Vorstandes (vgl. Satzung § 4 (1)).
- Die Beitragszahlung beginnt im Folgemonat nach Aufnahme in den Verein.
Dresden, den 13.05.2016