Beitragsordnung des ColumbaPalumbus e.V.

→ aktuelle Fassung: beschlossen in der Mitgliederversammlung vom 13.05.2016

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sieregelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des ColumbaPalumbus e.V. geändert werden.

§ 2 Beiträge

  1. Der Beitrag kann in beliebiger Höhe gezahlt werden, es ist jedoch ein Mindestbeitrag in der Höhe der jeweiligen Beitragsklasse zu entrichten.
  2. Die ermäßigte Beitragsform „kleine Mitgliedschaft“ kann vom Mitglied selbständig ausgewählt werden. Es ist kein Nachweis erforderlich. Empfohlen ist diese Beitragsklasse für Schüler_innen, Azubis, Studierende, Freiwilligendienstleistende, Empfänger_innen von ALG II oder Sozialhilfe, schwerbehinderte Menschen, Rentner_innen.
  3. Um die Beitragsklasse zu wechseln, ist ein unterzeichnetes Informationsschreiben an den Vorstand des ColumbaPalumbus e.V. auszuhändigen. Der Wechsel muss jedoch nicht begründet werden.
  4. Ist das Mitglied mit der Zahlung der Beiträge im Rückstand, werden bei Mahnungen des ColumbaPalumbus e.V. an das Mitglied Mahngebühren in Höhe von 2,50 € pro Mahnung erhoben.

§ 3 Beitragsklassen

  1. ordentliche Mitglieder können zwischen der „großen Mitgliedschaft“ mit dem regulären Beitrag von 6 €/Monat (72 € Jahresbeitrag) und der „kleinen Mitgliedschaft“ mit dem verringerten Beitrag von 3 €/Monat (36 € Jahresbeitrag) wählen.
  2. Fördermitglieder können monatlich oder jährlich einen frei gewählten Beitrag entrichten, jedoch mindestens 5 € im Monat bzw. 60 € im Jahr.

§ 4 Zahlungsverkehr

  1. Das Mitglied wählt zwischen monatlicher (jeweils zum 15. des Monats) oder jährlicher (zum 15.1. des Jahres) Beitragszahlung.
  2. Das Mitglied wählt zwischen SEPA-Lastschriftmandat oder dem selbständigen Einrichten eines Dauerauftrags aus.
  3. Im Beitrittsjahr ist bei jährlicher Zahlungsweise der Erstbeitrag entsprechend der im Jahr verbleibenden Monate per einmaliger Überweisung zu entrichten.
  4. Die Beiträge sind auf das Vereinskonto des ColumbaPalumbus e.V. zu entrichten:

Ostsächsische Sparkasse Dresden
IBAN: DE37 8505 0300 0221 0671 91
BIC: OSDDDE81xxx

§ 5 Beginn der Mitgliedschaft und Beitragszahlung

  1. Die Mitgliedschaft beginnt mit der bestätigenden Mitteilung des Vorstandes (vgl. Satzung § 4 (1)).
  2. Die Beitragszahlung beginnt im Folgemonat nach Aufnahme in den Verein.

Dresden, den 13.05.2016